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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,8020
OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03.OVG (https://dejure.org/2003,8020)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2 A 10770/03.OVG (https://dejure.org/2003,8020)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03.OVG (https://dejure.org/2003,8020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholtes Nichtbestehen der 1. juristischen Staatsprüfung; Vereinbarkeit einer Bestehensregelung mit höherrangigem Recht; Hinreichende Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage und Erfüllung der Anforderungen an den Parlamentsvorbehalt; Isolierte Anfechtung eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 12 Abs. 1;... ; JAG 1993 § 3; ; JAG 1993 § 3 Abs. 4; ; JAG 1993 § 3 Abs. 4 Satz 2; ; JAG 1993 § 3 Abs. 5; ; JAG 1993 § 3 Abs. 5 Satz 2; ; JAG 1993 § 7; ; JAG 1993 § 7 Abs. 1; ; JAG 1993 § 7 Abs. 1 Nr. 2; ; JAG 2003 § 5; ; JAG 2003 § 5 Abs. 3; ; JAG 2003 § 5 Abs. 3 Satz 2; ; JAG 2003 § 5 Abs. 4; ; JAG 2003 § 5 Abs. 4 Satz 2; ; JAG 2003 § 9; ; JAG 2003 § 9 Abs. 1; ; JAG 2003 § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; JAPO 1993 § 9; ; JAPO 1993 § 9 Abs. 4; ; JAPO 1993 § 9 Abs. 4 Satz 1; ; JAPO 1993 § 9 Abs. 7; ; JAPO 1993 § 9 Abs. 7 Satz 1; ; JAPO 2003 § 9; ; JAPO 2003 § 9 Abs. 7; ; JAPO 2003 § 9 Abs. 7 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Bestehensregelungen - Einwendungen - Überdenken durch Prüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3073
  • NJW 2004, 3368 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 124 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in dem grundlegenden Beschluss vom 17. April 1991 festgestellt, dass die Prüflinge die Möglichkeit haben müssen, in einem verwaltungsinternen Verfahren (ggf. Widerspruchsverfahren) auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler bei der Prüferbewertung rechtzeitig und wirkungsvoll hinzuweisen und damit ein Überdenken anstehender oder bereits getroffener Entscheidungen zu erreichen (BVerfGE 84, 34 [48]).

    Hieraus folgt, dass sich die komplexen Erwägungen, die einer Prüfungsentscheidung zugrunde liegen, nicht regelhaft erfassen lassen (vgl. BVerfGE 84, 34 [51 f.]; BVerwGE 91, 262 [268]).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03
    Vielmehr muss aus der Begründung nicht in allen Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein, welchen Sachverhalt sowie welche allgemeinen und besonderen Bewertungsmaßstäbe der Prüfer zugrunde gelegt hat und auf welcher wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers die Benotung beruht (vgl. BVerwGE 91, 262 [268]).

    Hieraus folgt, dass sich die komplexen Erwägungen, die einer Prüfungsentscheidung zugrunde liegen, nicht regelhaft erfassen lassen (vgl. BVerfGE 84, 34 [51 f.]; BVerwGE 91, 262 [268]).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03
    Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (vgl. BVerfGE 80, 1 [20 f.]; Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl., 1944, Rn. 30 f.; Franke, in: Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, Kommentar, 2001, Art. 110 Rn. 17 - 20).
  • BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00

    Nachträgliche Kontrolle der Bewertung einer Prüfungsarbeit - Wechsel des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03
    Eine detaillierte Aufschlüsselung der Endnote, etwa mit Hilfe von durch Punktwerte gewichteten Einzelfeststellungen, kann deshalb - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2000 - 6 B 6/00 -, juris).
  • VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12

    Klage gegen Abiturklausur hat keinen Erfolg

    Dieser hat in seinen Urteilen vom 1. Juni 2001 (2 A 10205/01) und 30. Juli 2003 (2 A 10770/03) im Geleit der höchstrichterlichen Rechtsprechung das gerichtliche Prüfprogramm zusammengefasst wie folgt formuliert:.

    So genügt es bei der Note mangelhaft darzulegen, dass der Prüfling die Arbeit nicht in den Griff bekam und die Leistungen insgesamt den Anforderungen nicht genügen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2003, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2023 - 10 A 10029/23

    Erstes Juristisches Staatsexamen; Voraussetzungen der Zulassung zur mündlichen

    § 9 Abs. 1 Nr. 2 JAG wird den Anforderungen des Art. 110 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz gerecht und umfasst insbesondere auch eine hinreichende Ermächtigung zum Erlass der Bestehensregelung des § 9 Abs. 3 JAPO (vgl. zu den weitgehend identischen Vorgängerregelungen: OVG RP, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03.OVG -, juris Rn. 30 f.; VG Mainz, Urteil vom 23. Januar 2002 - 7 K 656/01.MZ -, juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wiederholungsprüfung im Ersten Juristisches Staatsexamen - Bestehensgrenze -

    Weder die von ihr zitierte Entscheidung des OVG Koblenz (Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03 -, NJW 2003, S. 3073 ff., Rn. 31 bei juris) noch dem ihr nachgehenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2003 - 6 B 64.03 -(aufrufbar über die Homepage des Bundesverwaltungsgerichts) lässt sich eine solche Aussage entnehmen.
  • VG Augsburg, 05.10.2016 - Au 3 K 15.1425

    Überdenkungsverfahren bei Prüfungsanfechtung

    Insoweit einiges vieles dafür, dass die seitens der Beklagten zum damaligen Zeitpunkt ohne substantiierte Bewertungsrügen des Klägers durchgeführte Beteiligung der Prüfer im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit rechtlich bedenklich war, da der Kläger so eine voraussetzungslose Chance einer Zweitbewertung erhalten hat (vgl. zum Ganzen: RhPfOVG, U. v. 30.7.2003 - 2 A 10770/03 - juris Rn. 35 f.; VG Mainz, U. v. 21.3.2013 - 1 K 919/12.MZ - juris Rn. 34; Niehues, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 789).
  • VG Mainz, 21.03.2013 - 1 K 919/12

    Zur Rüge von Mängeln im juristischen Prüfungsverfahren - Ausschlussfrist -

    Eine derartige speziellere und daher vorrangigere Regelung enthält § 9 Abs. 7 Satz 1 JAPO, wonach der Prüfer nur dann Gelegenheit zur Überprüfung der Einwendungen und Abänderungen der Bewertung erhält, wenn sich nach summarischer Prüfung die Möglichkeit eines Bewertungsfehlers überhaupt ergibt (grundlegend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03.OVG -, juris).
  • VG Minden, 04.12.2003 - 2 K 5130/03

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Gerichtliche

    vgl. dazu u. a. auch OVG Koblenz, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03, NJW 2003, 3073.
  • VG Düsseldorf, 04.05.2016 - 15 K 5959/14
    vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03 -, juris Rdnr.30 ff.
  • VG Koblenz, 16.07.2013 - 4 K 180/13

    Zugrundelegung der Epochalnote beit Festsetzung der Zeugnisnote; Wesentlichkeit

    Dieser hat in seinen Urteilen vom 1. Juni 2001 (2 A 10205/01) und 30. Juli 2003 (2 A 10770/03) im Geleit der höchstrichterlichen Rechtsprechung das gerichtliche Prüfprogramm zusammengefasst wie folgt formuliert:.
  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.06.2007 - VGH 2/06

    Erste Theologische Prüfung

    Deshalb geht auch der Hinweis der Verwaltungskammer auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.7.2003 ­ 2 A 10770/03 ­ [NJW 2003, 3073]) fehl.
  • VG Aachen, 18.08.2008 - 5 K 1545/06
    Eine Verpflichtung, in der ZÄPrO die Einzelheiten der Benotung oder der Bestehensgrenze zu regeln, besteht nicht, vgl. so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03 -, juris: Keine Verpflichtung des Landesgesetzgebers, die Einzelheiten der Benotungs- bzw. Bestehensregelungen in der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu regeln.
  • VG Mainz, 13.02.2007 - 7 L 31/07

    Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im Zweiten Juristischen Staatsexamen

  • VG Koblenz, 12.10.2006 - 7 K 569/05

    Anspruch eines juristischen Prüflings auf Neubewertung und Neubescheidung von

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 30.09.2005 - VK 16/04
  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 30.09.2005 - VK 16/04
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